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Betriebsvereinbarungen

Betriebsverfassungsgesetz als Buch

Viele Fragen im betrieblichen Miteinander lassen sich am besten durch Betriebsvereinbarungen (also Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat) regeln. Klassische Betriebsvereinbarungen können z.B. die Führung eines Arbeitszeitkontos, gleitende Arbeitszeiten, Anrechnung von Rüstzeiten als Arbeitszeit etc. betreffen.


Auch die Nutzung von Betriebsmitteln, die die Möglichkeit einer übermäßigen Kontrolle der Mitarbeiter durch den Arbeitgeber zulassen, z.B. bestimmte EDV-Systeme, die eine unmittelbare Leistungskontrolle technisch ermöglichen oder per GPS ortungsfähige Betriebsfahrzeuge können Gegenstand von Betriebsvereinbarungen sein.


Nicht nur die Themen, zu denen der Abschluss einer Betriebsvereinbarung in Betracht kommt, sind vielfältig – auch die Möglichkeiten der konkreten Regelung sind ungezählt. Natürlich gibt es Muster und Vorlagen, allerdings sind diese nicht auf die individuellen Bedingungen eines Betriebs und seiner Belegschaft zugeschnitten.

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