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Aufhebungsvertrag und andere Beendigungen

Aufhebungsvertrag

Ihr Arbeitgeber bietet Ihnen einen Aufhebungsvertrag an? Oder möchten/müssen Sie das Arbeitsverhältnis von sich aus beenden und ziehen einen Aufhebungsvertrag in Betracht? Lassen Sie sich vorher beraten. Denn auch die Beendigung durch Aufhebungsvertrag kann zu Sperrzeiten beim Arbeitsamt führen. Gern erarbeite ich mit Ihnen gemeinsam den für Sie sinnvollsten Weg, das Arbeitsverhältnis zu lösen, damit Ihnen auch beim Arbeitsamt und der Rentenversicherung unliebsame Überraschungen erspart bleiben.


Auch bei „zerrütteten“ Arbeitsverhältnissen suche ich gern mit Ihnen nach verträglichen Lösungen und übernehme ggf. auch die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber.

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0201 9597890
info@ra-peter-ludwig.de