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Rechtsanwalt Ludwig ist seit dem Jahre 1983 arbeitsrechtlich tätig und seit 1993 Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Er berät und vertritt grundsätzlich ausschließlich Arbeitnehmer und Betriebsräte in den sie betreffenden arbeitsrechtlichen Fragen, insbesondere bei Streit um arbeitsvertragliche Ansprüche, Abmahnungen, Kündigungen, tarifvertragliche Ansprüche, betriebliche Altersvorsorge, Abfindungsvereinbarungen, Zeugnisse etc.

In diesem Rahmen arbeitet Rechtsanwalt Ludwig mit den zuständigen Gewerkschaften in Essen und Nordrhein -Westfalen zusammen.

Er berät Mandanten auch bei Streitigkeiten mit der Bundesagentur für Arbeit, Sozialversicherungsträgern, Rentenversicherungsträgern etc., insbesondere bei der Durchsetzung von Leistungsansprüchen, Rentenansprüchen sowie der Abwehr von Sperrzeiten nach Kündigungen etc.

Rechtsanwalt Ludwig berät und vertritt bundesweit Betriebsräte. Er führt in Zusammenarbeit mit Gewerkschaften oder auf Anfrage der Betriebsräte seit 1983 Schulungen für Betriebsratsmitglieder über alle Fragen des Betriebsverfassungsrechts und des allgemeinen Arbeitsrechts durch.

Darüber hinaus berät und unterstützt er Betriebsräte bei ihrer täglichen Arbeit und bei Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber, insbesondere über Betriebsratsvereinbarungen, Interessenausgleich, Sozialpläne, Betriebsänderungen, Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten etc.

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